Die Aufgabe der Erteilung von Markeneintragungen wird in der Regel von den nationalen Patent- oder Markenämtern in jedem Land übernommen. Diese Agenturen, die staatlich oder halbstaatlich sein können, prüfen Anträge, überprüfen die rechtliche Einhaltung und gewähren Markenrechte. In den USA wird dies beispielsweise vom United States Patent and Trademark Office (USPTO) durchgeführt, während es in der EU vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) verwaltet wird. Andere Länder haben ähnliche Ämter. Für internationale Marken bietet das Madrider Protokoll eine Möglichkeit, Anträge zentral einzureichen und zu verwalten, aber die Genehmigung ist dennoch von jedem Landesamt erforderlich.
Wer ist für die Genehmigung von Markenregistrierungen zuständig?
Frank Stevens
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