Ja, Sie können eine eingetragene Marke wie andere Arten von Eigentum unterlizenzieren, es sei denn, die Bedingungen der Marke oder lokale Gesetze verbieten dies. Lizenzvereinbarungen sind für jeden bindend, der das Interesse des Gewährers erbt. Die Lizenz kann allgemein oder eingeschränkt sein, abhängig von den Regeln der Hauptmarkenbehörde.
Kann ich jemand anderem das Recht einräumen, eine eingetragene Marke zu verwenden?
Frank Stevens
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