Nein, die Markenämter erstatten keine Gebühren, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird.
Die Gebühren für unseren Registrierungsantrag decken die offiziellen Kosten für die Einreichung Ihres Antrags beim örtlichen Markenamt sowie die Anwaltskosten für die Überprüfung, Vorbereitung und Verwaltung Ihres Antrags ab. Diese Gebühren sind nicht erstattungsfähig.
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