Der Prozess umfasst in der Regel:
- Die Einreichung des Antrags bei der nationalen Behörde für geistiges Eigentum.
- Eine formale Prüfung zur Überprüfung der Anforderungen.
- Eine inhaltliche Prüfung zur Bewertung der Unterscheidungskraft.
- Eine Veröffentlichung zur Ermöglichung von Einwänden Dritter.
- Die Genehmigung und Registrierung, wenn keine Einwände vorliegen.
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