Ja. Die Studie enthält einen eigenen Abschnitt zur Eintragungsfähigkeit, der mögliche absolute Schutzhindernisse in Ihrer Zieljurisdiktion prüft. Dazu können — je nach geltendem Recht — Themen wie Beschreibungscharakter, Beanstandungen wegen Nachnamen oder Personennamen, geografische Angaben, fehlende Unterscheidungskraft, irreführende Marken oder funktionale Elemente gehören. Solche Punkte kann ein Prüfer auch dann beanstanden, wenn keine kollidierenden Marken existieren.
Deckt die Studie Eintragungsprobleme ab, die über Konflikte mit anderen Marken hinausgehen?
Frank Stevens
War dieser Beitrag hilfreich?
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.