Der Prozess zur Erlangung einer Unionsmarke (EUTM) unterscheidet sich in Bezug auf Zeit und Effizienz von der Erlangung lokaler Marken. Durch die Einreichung eines einzigen Antrags bei einer zentralen Behörde kann ein Markeninhaber Schutz in allen EU-Mitgliedsländern erlangen, was kosteneffektiv ist. Dieser Ansatz verhindert auch die Löschung der Marke wegen Nichtbenutzung in anderen Mitgliedsländern, wenn sich das Geschäft nur auf ein oder zwei Länder konzentriert. Der Antrag muss jedoch von allen Mitgliedsländern akzeptiert werden; andernfalls wird er in der gesamten EU abgelehnt. In einigen Fällen kann der Markeninhaber den Schutz in einzelnen Ländern beantragen.
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), früher bekannt als Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, ist die Behörde, die für die Registrierung von EUTMs verantwortlich ist und sich in Spanien befindet.
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