Um eine Marke auf ein Mitgliedsland des Madrider Systems auszudehnen, muss der Inhaber diese Kriterien erfüllen:
- Der Antragsteller muss Staatsangehöriger, Einwohner oder ein Unternehmen im Basisland haben.
- Der Antragsteller muss eine Marke haben, die entweder im Basisland angemeldet oder registriert ist. (Falls nicht, kann Unterstützung bei der Anmeldung im Basisland geleistet werden.)
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