Das "Stammland" ist das Land, von dem aus eine Anmeldung oder Registrierung auf andere Länder ausgeweitet wird.
- Das Stammland muss Mitglied des Madrider Systems sein.
- Die Marke muss im Stammland angemeldet oder registriert sein, bevor eine Erweiterung auf andere Länder beantragt wird.
- Der Antragsteller muss die Staatsangehörigkeit, den Wohnsitz oder die Geschäftseintragung im Stammland haben.
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