Ein Eigentumsübergang oder eine Abtretung erfolgt, wenn das Eigentum an der Marke aufgrund einer Übertragung von Rechten, eines Verkaufs, einer Schenkung, einer Fusion oder ähnlicher Gründe den Besitzer wechselt.
Alle Übertragungen oder Abtretungen müssen dem Markenamt gemeldet werden, um sicherzustellen, dass die Marke unter dem richtigen Eigentümer registriert ist.
Der Eigentumsübergang oder die Abtretung muss dem Markenamt (das je nach Land möglicherweise eine Gebühr erhebt oder nicht) zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, die die Übertragung von Rechten, den Verkauf, die Schenkung, die Fusion usw. bestätigen, vorgelegt werden.
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